21 Oktober 2015 - 11:20,
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Mietrecht,
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Ab 1. November 2015 benötigen Mieter bei Ein- oder Auszug eine Bescheinigung des Vermieters oder der beauftragten Hausverwaltung. Nach 10 Jahren wurde sie sogenannten Vermieterbescheinigung nun wieder eingeführt, um Scheinanmeldungen zu verhindern. Der Vermieter muss innerhalb von 2 Wochen nach Ein-/Auszug eine Bescheinigung in schriftlicher oder elektronischer Form ausstellen. Binnen dieser Frist muss sich ein Mieter...