Vermieterbescheinigung wird Pflicht!
21 Oktober 2015 - 11:20, by , in Blog, Mietrecht, No comments

Ab 1. November 2015 benötigen Mieter bei Ein- oder Auszug eine Bescheinigung des Vermieters oder der beauftragten Hausverwaltung. Nach 10 Jahren wurde sie sogenannten Vermieterbescheinigung nun wieder eingeführt, um Scheinanmeldungen zu verhindern.

Der Vermieter muss innerhalb von 2 Wochen nach Ein-/Auszug eine Bescheinigung in schriftlicher oder elektronischer Form ausstellen. Binnen dieser Frist muss sich ein Mieter beim Einwohnermeldeamt ummelden und die Bescheinigung vorlegen.

Bei Verstößen wegen nicht oder nicht richtig ausgestellter Bescheinigung drohen bis zu 1.000 € Bußgeld. Wer eine falsche Wohnanschrift angibt muss sogar mit bis zu 50.000€ Geldstrafe rechnen.

 

Folgende Daten muss eine Vermieterbescheinigung enthalten:

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen der meldepflichtigen Personen
  • Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum

 

Neu ist auch der Auskunftsanspruch des Vermieters. Er kann bei der zuständigen Meldebehörde erfragen, ob sich der Mieter tatsächlich an- oder abgemeldet hat. Im Gegenzug muss der Vermieter aber auch Auskunft darüber geben, wer bei ihm wohnt oder gewohnt hat.

 

 

Bildquelle: www.spiegel.de/

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