Der Energieausweis – die wichtigsten Fragen und Antworten
5 Oktober 2015 - 14:19, by , in Blog, Energiesparen, No comments

Der Energieausweis, ein leidiges Thema, das seit der Energieeinsparverordnung EnEV 2014 in aller Munde ist. Für Bauherren und Immobilieneigentümer stellen sich viele Fragen: Wie macht man es richtig? Was ist dieser Energieausweis eigentlich? Welchen Ausweis brauche ich? Wer stellt den Energieausweis aus? Wie gehe ich vor?

Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Fragen und Antworten.

 

Was sagt der Energieausweis aus?

Der Energieausweis gibt Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes.

 

Welche Arten des Energieausweises gibt es?

Verbrauchsorientierter Energieausweis: richtet sich nach dem Verbrauch der letzten Abrechnungen, ist also nutzerorientiert.

Bedarfsorientierter Energieausweis: richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf des Gebäudes richtet. Das Nutzerverhalten bleibt hier unberücksichtigt.

 

Wer benötigt einen Energieausweis?

Seit der EnEV 2014 muss bei Verlauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing von Gebäuden ein Energieausweis vorliegen, ein Energieausweis ist in diesen Fällen Pflicht. Dies gilt sowohl für Wohn- als auch für Nicht-Wohngebäude.

Ausnahmen stellen Gebäude mit einer Nutzfläche <50m² sowie Baudenkmäler dar.

 

Welcher Energieausweis wird benötigt?

  • Es liegen keinerlei Abrechnungen der letzten 3 Heizperioden vor: bedarfsorientierter Energiausweis
  • Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1965 errichtet wurden: bedarfsorientierter Energieausweis
  • Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die zwischen Anfang 1966 und 1. November 1977 errichtet wurden: bedarfsorientierter Energieausweis
  • Häuser, die nach 1978 errichtet wurden oder mehr als vier Wohnungen haben: bedarfsorientierter oder verbrauchsorientierter Energieausweis
  • Häuser nach umfassender Sanierung und/oder nach einer Modernisierung mit öffentlichen Mitteln: bedarfsorientierter Energieausweis
  • Neubauten: bedarfsorientierter Energieausweis

 

stromzaehler-p.-c.-fotolia

Wie lange gilt ein Energieausweis?

Der Energieausweis gilt 10 Jahre, sofern in dieser Zeit keine An- oder Umbauten sowie Sanierungsarbeiten durchgeführt werden.

 

Wer stellt einen Energieausweis aus?

Nicht jeder Energieberater, der einen Ausweis für Wohngebäuder ausstellt, tut dies auch für Nicht-Wohngebäude. Ebenso verhält es sich mit dem verbrauchs- und bedarfsorientierten Ausweis.

Hier finden Sie eine Verzeichnis: Energieberaternetz Mittelfranken

 

Welche Unterlagen werden für die Ausstellung benötigt?

Für den verbrauchsorientierten Energieausweis werden die Abrechnungen der letzten 3 Heizperioden, in den meisten Fällen somit der letzten 3 Jahre, benötigt. Sollte es sich um ein Mehrfamilienhaus handeln, werden die Abrechnungen jeder einzelnen Partei verlangt.

Für den bedarfsorientierten Energieausweis müssen umfassendere Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Unter anderem Plan- und Bauunterlagen des Gebäudes. Eine genaue Auflistung erhalten Sie durch den Energieberater. Ein Vor-Ort-Termin des Energieberaters ist unumgänglich.

 

Kosten des Energieausweises:

Verbrauchsorientierter Energieausweis: Mehrere hundert Euro.

Bedarfsorientierter Energieausweis: je nach Objektgröße im 3-4-stelligen Bereich.

 

 

 

Bildquelle: www.kwh-preis.de, www.rls-immobilien.com

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